top of page
  • Was ist Handtherapie?
    Die Handtherapie umfasst die Rehabilitation von PatientInnen mit angeborenen, traumatischen und degenerativen Erkrankungen der oberen Extremität und deren Auswirkungen
  • Wann ist Handtherapie anzuraten?
    Wenn eine oder mehrere der folgenden Probleme auf Ihre Hand oder Ihr Handgelenk zutrifft, ist Handtherapie anzuraten: • sicht- und/oder fühlbare Veränderungen • Schmerzen • Probleme im Bewegungsablauf • Bewegungseinschränkungen • Sensibilitätsstörungen • nach Operationen oder wenn Sie einfach eine Beratung oder Zweitmeinung wünschen.
  • Muss ich die Therapie selbst bezahlen?
    Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, dass Sie die Therapie in erster Linie privat bezahlen müssen. Sie können die Honorarnote nach Bezahlung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und bekommen derzeit ca. 50% rückerstattet. ACHTUNG: SVS Versicherte benötigen hierfür vor der Therapie eine Bewilligung vom Chefarzt. Reichen Sie Ihre Verordnung hierfür rechtzeitig bei der Versicherung ein.
  • Wieviel kostet eine Einheit?
    Grundpreis bis 30 min = 50 € ab 60 min = 100 € Refundierung der Krankenkasse ÖGK 30 min = 27,24 € ÖGK 60 min = 54,57€ SVS 30 min = 32,36 € SVS 60 min = 64,70 € BVAEB 30 min = 34,13 € BVAEB 60 min = 68,25 € Ihr verbleibender Selbstbehalt errechnet sich aus dem Grundpreis minus der Refundierung Ihrer Krankenkasse. z.B.: ÖGK 30 min ... 50 - 27,24 = 22,76 Mir ist wichtig, Sie und Ihre Hände sehr gut und ganzheitlich kennen zu lernen, weshalb die erste Einheit IMMER bis zu 60 min dauert. Die meisten Folgeeinheiten dauern bis zu 30 min. Ausnahmen bei Schienenbau, Beratungsgesprächen oder sehr komplexen Verletzungen. Weitere Kosten können durch Schienen, Paraffin, Tape oder Therapiematerial für zu Hause anfallen.
  • Was brauche ich für die 1. Therapieeinheit?
    1. Eine Verordnung vom Haus- oder Facharzt (wenn Sie eine Refundierung wünschen, muss diese auch schon bewilligt sein) 2. Bitte nehmen Sie alle aktuellen Unterlagen betreffend Ihres Problemes mit. Das sind z.B.: Röntgenfotos - Operationsberichte (sehr wichtig!!) - ev. vorhandene Schienen - Therapieberichte - Patienten-/Arztbriefe Bitte beachten Sie, dass Sie einige dieser Unterlagen beim zuständigen Arzt anfragen müssen (z.B.: Röntgenfotos, OP-Berichte), um diese zu erhalten!
  • Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
    Im Normalfall bekommen sie innerhalb von 10 Tagen einen Termin. Bitte beachten Sie jedoch, dass Akutpatienten Vorrang haben. Bei langbestehenden oder chronischen Problemen kann die Wartezeit in seltenen Fällen daher auch 2-3 Wochen dauern.
  • Gibt es auch Wochenend- / Feiertagstermine?
    Ja und Nein. Grundsätzlich möchte auch ich die Wochenenden mit meiner Familie verbringen. Ich vergebe daher keine Sondertermine, wenn Sie aus beruflichen Gründen unter der Woche keine Zeit haben. - Dann bitte ich Sie sich nach einem/r anderen TherapeutIn (ev. in der Nähe Ihres Arbeitsstandortes) umzusehen. In absoluten Ausnahmefällen, kann es bei Akutpatienten (z.B. direkt nach einer Operation) jedoch vorkommen, dass die Therapie so wichtig ist, dass eine Unterbrechung von mehr als 3 Tagen problematisch werden könnte. In diesen Fällen biete ich Ihnen dann auch einen Termin an Wochenenden oder Feiertagen an (frühestens der 2. Termin). Dies kommt vor allem rund um Weihnachten und Ostern vor. Wochenend- und Feiertagstermine kosten 25% mehr.
  • Was passiert mit meinen Daten?
    Datenspeicherung Verarbeitungszweck Um mir ein umfangreiches Bild von Ihnen und dem zu lösenden Problem machen zu können, stelle ich neben organisatorischen Fragen, nach Ihrer Adresse und Sozialversicherungsnummer, auch persönlichere Fragen und mache Messungen und notiere alle erhaltenen Informationen. Lt. MTD-Gesetz §11a bin ich zu dieser Dokumentation verpflichtet! Weitergabe von Daten Es werden keine Daten ohne Absprache an Dritte weitergegeben. Um Ihr persönliches Gesundheitsmanagement zu optimieren, kann es notwendig sein Ihren Arzt/ Ihre Ärztin zu kontaktieren. Auch dies wird vorab mit Ihnen besprochen und nur mit Ihrem Einverständnis ausgeführt. Dauer der Datenspeicherung Laut MTD-Gesetz §11a bin ich verpflichtet Ihre Daten 10 Jahre lang zu speichern. Ihre Rechte (Betroffenenrechte) Recht auf Vergessenwerden Wenn Ihre Daten nicht mehr aktiv gebraucht werden (nach Abschluss der Behandlung und der Rechnungsbegleichung), haben Sie das Recht Ihre Daten löschen zu lassen. Allerdings steht meine Dokumentationspflicht über Ihrem Recht die Daten löschen zu lassen. Frühester Termin zur Löschung ist somit 10 Jahre nach Begleichung Ihrer Honorarnote. Recht auf Auskunft Ihre Daten bleiben Ihre Daten! Wenn Sie dies wünschen, dürfen Sie Ihre gesamte Dokumentation einsehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es für mich dabei auch die Daten anderer zu schützen gilt und eine direkt Einsicht während der Therapie daher nicht möglich ist. Recht auf Berichtigung Die DSVGO räumt Ihnen das Recht auf Berichtigung und Ergänzung über alle zu Ihrer Person verarbeiteten Daten ein. Veraussetzung ist allerdings, dass die Daten unrichtig oder unvollständig sind. Dies gilt jedoch nur für Ihre personenbezogenen Daten (Adresse, Name, etc.), nicht jedoch für meine Therapiedokumentation.
bottom of page